Teichordnung
Bevor Sie Ihre Angel einwerfen, bitte aufmerksam
durchlesen!
Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt
diese Teichordnung als anerkannt.
Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre
Kinder!
Beim Verstoß gegen die Teichordnung kann der
Angelerlaubnisscheininhaber ohne Entschädigung von der Angelteichanlage verwiesen werden!
- Ein persönlicher Sachkundenachweis (Sportfischer Prüfungsnachweis / Jahresfischereischein) ist unbedingt für
den Erwerb des Angelerlaubnisscheins erforderlich!
- Angelruten sind stets zu beaufsichtigen.
- Der Angelerlaubnisschein ist nicht übertragbar.
- Das Angeln ist mit ALLEN handelsüblichen Ködern mit Einzelhaken erlaubt!
- Anfüttern und mitbringen fremder Köderfische ist aus Gewässer und seuchenhygienischen Gründen strengstens verboten.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
- Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen, umgehend ordnungsgemäß
betäubt und getötet werden, erst dann darf der Haken entfernt werden. Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet. Es gilt das Tierschutzgesetz!
- Jegliche Haftung ist ausgeschlossen!
- Das Ausnehmen der gefangenen Fische am Gewässer ist verboten! Bitte benutzen Sie den Schlachtplatz und hinterlassen Sie diesen
sauber!
- Gras, -Spiegelkarpfen und Edelkrebse dürfen nicht geangelt werden! Störe dürfen nicht mit dem Kescher gefangen
werden!!
- In den Schonbereichen ist das Angeln strengstens verboten!
- Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu verlassen.Müll bitte in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgen. Das gleiche gilt auch für Zigarettenkippen! Auf das entsorgen von Müll oder Zigaretten
außerhalb der Mülleimer wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 50,00€ erhoben!
- Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung!
- Hier sollen jedem Angler einige Stunden der Erholung, Ruhe und Entspannung geboten werden. Daher wird jeder Besucher dringend
gebeten sich in diesem Sinne zu verhalten!